Jahreshauptversammlung per Umlaufbeschluss

Die Jahreshauptversammlung vom 25.03.2020 musste coronabedingt ausfallen. Auch der Ersatztermin am 14.08.2020 konnte aufgrund eines Corona Verdachts nicht stattfinden und wurde drei Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt.

Die aktuellen Infektionszahlen lassen es nach Ansicht des Vorstands nicht zu, erneut einen Termin festzulegen. Wir wollen unsere Mitglieder nicht durch eine Versammlung mit vielen Personen in einem geschlossenen Raum einer möglichen Infektionsgefahr aussetzen.

Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen alle wahlberechtigten Mitglieder anzuschreiben und die geplante Tagesordnung per Anschreiben mit allen Unterlagen und einem Wahlschein durchzuführen.

Zustellung der Unterlagen im Oktober

In Trittau und Umgebung haben wir den A4 Umschlag mit 14 Seiten selber ausgetragen, um Porto zu sparen. Auch im weiteren Umkreis von Trittau wurden die Briefe durch Vereinsmitglieder zugestellt. Alle Mitglieder, die außerhalb eines Radius vom 10 Kilometer wohnen, wurden per Post benachrichtigt.

Darum der dringende Aufruf an alle Mitglieder des TSV Trittau, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Nur wenn wir eine 50% Beteiligung erreichen, hat dieser Umlaufbeschluss Gültigkeit.

Die Wahlscheine müssen bis 15.11.20 zurück in der Geschäftsstelle sein. Das geht per Mail (info@tsv-trittau.de), per Fax ( 04154 842963), per Brief oder persönlich über den Briefkasten an der Geschäftsstelle.


Das Ergebnis des Umlaufbeschlusses

2 Gedanken zu „Jahreshauptversammlung per Umlaufbeschluss“

  1. Liebe Sportfreunde,

    das Anschreiben zur Jahreshauptversammlung enthält einen kryptischen Hinweis (in diesem Fall eine Ziffer), die auf dem Wahlschein dargestellt ist. Wo ist denn die Zusicherung, dass die Abstimmung geheim durchgeführt wird? Oder wird nicht geheim gewählt?
    Viele Grüße
    Claus Harders

    • Lieber Herr Harders,

      vielen Dank für die Rückfrage. Ich habe dazu folgende Rückmeldung aus der Geschäftsstelle erhalten:

      „Es handelt sich nicht um eine geheime Wahl und die laufende Nummer dient dazu, dass jeder Wahlschein nur einmal abgegeben werden kann. Der Wahlschein ist allerdings nicht personifiziert. Wahlscheine und Wahlunterlagen werden im TSV getrennt voneinander archiviert, damit eine Dokumentation jederzeit zu belegen ist.“

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